Anders als in anderen Verfahren, waren bei diesem Termin neben der DRV auch Vertreter einer Krankenkasse (TK) und Pflegekasse, sowie die Bundesagentur für Arbeit beigeladen.
Das Gericht hat den Kläger (mobile physios] im Termin zur Erörterung des Sachverhaltes (vorab) am 16.Februar 2017 persönlich angehört." [...] Das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung entschieden. "Der Bescheid vom 09.September 2015 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 25.Mai 2016 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten."
Auch dass eine Krankenkasse vertreten war und nichts gegen unsere Dienstleistung und Art des Arbeitens einzuwenden hatte, bestärkt uns das natürlich darin, weiter zu machen.