
Das BSG hat entschieden, dass Physiotherapeuten, Krankengymnasten und ähnliche Berufsgruppen auch dann nicht abhängig beschäftigt sind, wenn sie wegen fehlender Kassenzulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen berechtigt sind, aber mit dem Praxisinhaber einen Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter geschlossen haben.
Bezug zu mobilen physios:
Vertrag über freie Mitarbeit wurde abgeschlossen.